Freitag, April 19, 2024

Chapter Beitragsregelung

Der Chapter-Mitgliedsbeitrag ist zusätzlich zum H.O.G.®-Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Chapter ist eine gültige H.O.G.® Mitgliedschaft.

Der jährliche Beitrag beträgt für

• Selbstfahrende Member € 35,–
• Ermäßigter Beitragssatz € 20,–

Selbstfahrer zahlen den vollen Chapter-Mitgliedsbeitrag, während Ehe- oder Lebenspartner, wie auch Familienangehörige einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag zahlen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Ehe- oder Lebenspartner wie auch Familienangehörigen H.O.G.® Full Member oder H.O.G.® Associate Member sind.

Bei Eintrittsdatum Januar bis September ist der volle Jahresbeitrag fällig, bei Eintrittsdatum Oktober bis Dezember ist kein Beitrag für das laufende Jahr fällig – erst im Folgejahr.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird entrichteter Beitrag nicht rückerstattet!

Ausnahmen zur Beitragsfestsetzung:

Der jährliche Beitrag beträgt für Selbstfahrer, die mit einem anderen Selbstfahrer eine gemeinsame Anschrift
haben € 20,–.

Zahlungsweise: Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich per Bankabbuchung (Lastschriftverfahren).
Der erste Beitragseinzug findet unmittelbar nach dem Eintritt statt, frühestens jedoch im April des laufenden Jahres.
Ab dem zweiten Kalenderjahr der Mitgliedschaft findet der Beitragseinzug im April statt. Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrittsdatum bzw. nach Erhalt der Eintrittsbestätigung und gilt bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht vor Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.